11Bild Unterweisungsthema-Modul-Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Mitarbeitende

Hintergründe zur Unterweisung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Unterweisung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG

Hintergründe und zusätzliche Informationen

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Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG

Definition und Bedeutung des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG wurde im Jahr 2006 eingeführt, um Diskriminierung am Arbeitsplatz und im alltäglichen Leben zu verhindern. Ziel ist, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern. Das AGG ist ein zentraler Bestandteil der Antidiskriminierungsgesetzgebung in Deutschland und hat weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitswelt.

Die Rolle des AGG in der Arbeitswelt

In der Arbeitswelt spielt das AGG eine entscheidende Rolle, da es die Rechte von Beschäftigten schützt und Unternehmen verpflichtet, diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen zu schaffen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Personalentscheidungen – von der Einstellung über Beförderungen bis hin zu Kündigungen – frei von Diskriminierung sind. Das Gesetz fördert so eine faire und inklusive Arbeitsumgebung, in der alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden.

Die Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nach dem AGG

Unternehmen haben gemäß dem AGG eine Vielzahl von Pflichten, darunter:

  • Unterweisungspflicht: Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden regelmäßig über die Bestimmungen des AGG informieren und sie zu einem diskriminierungsfreien Verhalten am Arbeitsplatz schulen.
  • Schutzpflicht: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierungen zu verhindern und zu beseitigen.
  • Beschwerdestelle: Es muss eine Beschwerdestelle geben, an die sich Mitarbeitende bei Diskriminierungsvorfällen wenden können.
  • Prüf- und Dokumentationspflicht: Unternehmen müssen Diskriminierungsvorfälle prüfen und dokumentieren sowie geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen.

Details zur Unterweisungspflicht im AGG

Die Unterweisungspflicht nach dem AGG erfordert, dass alle Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Gesetzes informiert werden. Dies soll sicherstellen, dass sie wissen, wie sie sich bei Diskriminierungsvorfällen verhalten können und welche Schutzmaßnahmen ihnen zustehen. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen regelmäßig Schulungen durchführen und sicherstellen, dass alle neuen Beschäftigten zeitnah unterwiesen werden.

AGG Schulungen und Unterweisungen

Bedeutung und Ziele von AGG Unterweisungen

AGG Unterweisungen sind von großer Bedeutung, da sie das Bewusstsein für die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale schärfen und ein respektvolles Miteinander im Unternehmen fördern. Die Ziele solcher Schulungen sind:

  • Sensibilisierung: Beschäftigte sollen die Formen von Diskriminierung erkennen und vermeiden lernen.
  • Rechtskenntnis: Vermittlung von Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen und Rechte der Beschäftigten.
  • Prävention: Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds durch proaktive Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien.

Pflicht zur AGG Schulung: Wer muss geschult werden und wie oft?

Die Pflicht zur AGG Schulung betrifft alle Beschäftigten eines Unternehmens, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Aufgabenbereich. Es gibt keine festgelegte Frequenz, wie oft Schulungen durchgeführt werden müssen. Allerdings sollten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sicherstellen, dass Unterweisungen regelmäßig, beispielsweise einmal jährlich, stattfinden und bei Bedarf, etwa bei Gesetzesänderungen oder nach Diskriminierungsvorfällen, zusätzliche Schulungen anberaumt werden.

Inhalte einer AGG Unterweisung

Eine AGG Unterweisung sollte folgende Inhalte umfassen:

  • Grundlagen des AGG: Einführung in die gesetzlichen Bestimmungen und Ziele des AGG.
  • Diskriminierungsmerkmale: Erklärung der acht Diskriminierungsmerkmale (Rasse,  ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität).
  • Rechte und Pflichten: Information über die Rechte der Beschäftigten und die Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
  • Meldewege: Aufzeigen der Verfahren und Stellen zur Meldung von Diskriminierungsvorfällen.
  • Praxisbeispiele: Vorstellung von AGG Beispielen aus der Praxis, um das Verständnis zu vertiefen.

 

Zusammenfassung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Gesetz, das Diskriminierung in der Arbeitswelt verhindern soll. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über die Bestimmungen des AGG zu unterweisen und sicherzustellen, dass ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld geschaffen wird. AGG Schulungen sind ein wesentliches Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, indem sie das Bewusstsein für Diskriminierungsmerkmale schärfen und Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen vermitteln.

Die Einhaltung des AGG und die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sind entscheidende Maßnahmen, um ein respektvolles und inklusives Arbeitsklima zu fördern. Durch die Sensibilisierung und das Wissen um die eigenen Rechte und Pflichten können Diskriminierungsvorfälle reduziert und eine gerechte Behandlung aller Beschäftigten gewährleistet werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine AGG Schulung Pflicht?

Ja, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über die Bestimmungen des AGG zu unterweisen.

Wie lange dauert eine AGG Schulung?

Die Dauer einer AGG Schulung kann, abhängig vom Umfang der vermittelten Inhalte, variieren. Die AGG Unterweisungen in unserem Portfolio dauern ca. 20 – 30 Minuten. Sie sind aufgeteilt in eine Schulung „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Mitarbeitende“ speziell für Beschäftigte ohne Führungsverantwortung sowie eine Schulung „AGG für Führungskräfte“, die sich an Mitarbeitende mit Führungs- und Personalverantwortung richtet.

Für wen gilt das AGG nicht?

Das AGG gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland. Ausnahmen können für bestimmte Personengruppen bestehen, wie Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte.

Für welche Gruppen gilt das AGG?

Das AGG gilt für alle Beschäftigten sowie Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Bewerber.

In welchen Bereichen gilt das AGG?

Das AGG gilt in allen Bereichen der Arbeitswelt, einschließlich Einstellung, Beschäftigungsbedingungen, Beförderung, Entlassung sowie in der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung.

Wann ist das AGG in Kraft getreten? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.

 

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