
Was ist eigentlich damit gemeint? Anforderungen und praktische Umsetzungsideen finden Sie hier.
Die Europäische Union hat mit der neuen KI-Verordnung (KI-VO) einen bedeutenden Schritt zur Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI) unternommen. Auf der einen Seite betrifft dies technische und rechtliche Anforderungen. Auf der anderen Seite geht es aber auch um den grundsätzlichen Umgang mit KI-Systemen und damit das Thema KI-Kompetenz der Mitarbeitenden. Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme entwickeln, betreiben oder nutzen, stehen nun vor der Herausforderung, ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen und auf diese neuen Anforderungen vorzubereiten.
Die genaue Bestimmung findet sich in Artikel 3 Nr. 56 der KI-VO. Demnach umfasst KI-Kompetenz die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen. Ziel ist es, sowohl die Chancen als auch die Risiken von KI zu erkennen und potenzielle Schäden zu vermeiden. Die Kompetenzanforderungen gliedern sich in drei zentrale Bereiche:
Die Einführung der Schulungspflicht für KI-Kompetenz (Artikel 4 der KI-VO) soll sicherstellen, dass Unternehmen und ihre Mitarbeitenden verantwortungsvoll mit KI umgehen können.
Die neue Verordnung stellt nicht nur eine regulatorische Herausforderung dar. Sie bietet aber auch die Chance, durch gezielte Kompetenzentwicklung Vertrauen in den Einsatz von KI zu stärken.
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