Ehe man Maßnahmen gegen psychische Gefährdungen im eigenen Betrieb ergreifen kann, müssen diese zunächst ermittelt werden: Hier kommen verschiedene Möglichkeiten infrage, die sich je nach den vorliegenden Bedingungen in einem Betrieb mehr oder weniger eignen. Wo liegen die Vor- und Nachteile der Methoden?
Seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (kurz: PsychGBU) für jede Arbeitgeberin und jeden Arbeitgeber verpflichtender Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes (vgl. ArbSchG §4, Abs. 1 und §5, Abs. 3, Nr. 6). Und die Förderung psychischer Gesundheit lohnt auch betriebswirtschaftlich, weil sich laut DAK-Psychreport 2022 der Anteil der Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen bezogen auf die Gesamtzahl der Fehlzeiten von 2011 bis 2021 um 41 Prozent erhöht hat. Neben der Erfüllung der Gesetzespflicht bietet die PsychGBU auch mindestens drei weitere Vorteile:
Für die gesetzeskonforme Umsetzung der PsychGBU stellen zahlreiche Initiativen, die in einem engeren oder weiteren Zusammenhang mit dem BMAS stehen, im Internet Handlungsanleitungen bereit. Da das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zwar vorgibt, dass die PsychGBU von jedem Arbeitgeber und jeder Arbeitgeberin qualitätsgesichert umzusetzen ist, gleichzeitig aber offen lässt, wie genau diese Umsetzung praktisch funktioniert, sind die im Internet veröffentlichten Handlungsanleitungen unverzichtbar (vgl. Übersicht der Internetquellen am Artikelende).
Gehen wir vor der Darstellung der Ermittlungsmethoden daher einen Schritt zurück und fragen:
Hilfreich für die gesetzeskonforme Umsetzung ist es, wenn sich der Fragenpool eng an den GDA-Richtlinien (https://www.gda-psyche.de) orientiert und nicht zu viele weitere Skalen zur Arbeitsfähigkeit oder zum Gesundheitszustand der Mitarbeitenden umfasst. Letzteres ist erstens nicht gefordert, zweitens aus datenschutzrechtlichen Gründen schwierig und drittens kann ein zu großer Fragenpool (> 30 Fragen) auch zu einer zeitlichen Überforderung der Mitarbeitenden und damit zu einer reduzierten Rücklaufquote führen. Deshalb gilt es beim Einsatz von Mitarbeiterbefragungen Augenmaß zu halten.
GDA-Konforme Befragungen sind als Screening-Verfahren nützlich, weil sie zur Grobanalyse von Belastungsschwerpunkten beitragen und damit zeitintensive qualitative Verfahren (wie Workshops, teilnehmende Beobachtung, Interviews) auf ein notwendiges Minimum reduzieren. Qualitative Verfahren (Experten-Verfahren) sollten immer dann zum Einsatz kommen, wenn es darum geht, Ursachen und Hintergründe der im Screening gemessenen Belastung auszumachen. Die Sonderform „ASITA- oder Ideen-Workshop“ bietet darüber hinaus die Chance, Mitarbeitende bei der Erarbeitung von Entlastungsstrategien aktiv einzubinden. Die so erarbeiteten Ideen erfreuen sich einer größeren Akzeptanz, was sich in der späteren Maßnahmenumsetzung positiv auswirken wird.
Dipl. Pädagoge: Wolfram Krug, TÜV geprüfter Präventions- und Gesundheitsmanager
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Gesundheitsmanagement & Prozessbegleitung – Beratungspraxis Krug – Wiesbaden